Barrierefreiheitserklärung | roastmarket
Die Roast Market GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.roastmarket.de/ .
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
- Auf einzelnen Seiten haben Links keinen Linktext hinterlegt | WCAG: 4.1.2 & 2.4.4
- Einige Seiten enthalten iFrames ohne zugängliche Namen | WCAG: 4.1.2
- Für ein Element ist die sichtbare Bezeichnung nicht Teil des zugänglichen Namens | WCAG: 2.5.3
- Ein Elemente besitzt ARIA Werte, die nicht zulässig und erreichbar sind | WCAG: 4.1.2
- Einige Elemente verwenden ARIA-IDs, die nicht eindeutig sind | WCAG: 4.1.2
- Auf einigen Seiten werden Überschriften nicht korrekt angewendet oder Überschriftenmarkierungen fehlen | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten werden Bilder mit nicht aussagekräftigen Alternativtexte verwendet | WCAG: 1.1.1
- Auf einzelnen Seiten werden Tabellenköpfe nicht korrekt verwendet | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten werden autocomplete Eingabefelder nicht korrekt genutzt | WCAG: 1.3.5
- Einzelne Elemente sind bei erhöhtem Browserzoom nicht erreichbar | WCAG: 1.4.1
- Auf einzelnen Seiten fehlen konkrete Hinweise, wie Eingabefehler behoben werden können | WCAG: 3.3.3
- Auf einzelnen Seiten fehlt der konkrete Hinweis auf die Bedeutung von Pflichtfeldern | WCAG: 3.3.2
- Einzelne Elemente reagieren nicht auf benutzerdefinierte Browsereinstellungen | EN301549 11.7
- Einzelne Elemente, welche Statusmeldungen beinhalten, sind für Screenreader nicht erreichbar | WCAG: 4.1.3
Diese Erklärung wurde am 19.01.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugriff auf Inhalte unserer Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Melden Sie sich gerne bei uns unter: service@roastmarket.de
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 19.01.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.