roastmarket Coffee Club Teilnahmebedingungen Update DE AT | roastmarket
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend “ATB”) ist die Teilnahme an dem Bonusprogramm roastmarket Coffee Club (nachfolgend „Programm“).
(2) Der Vertrag über die Teilnahme an dem Programm kommt zwischen der Roast Market GmbH, Stephanstr. 1, 60313 Frankfurt am Main in Deutschland (nachfolgend “Anbieter”) und dem Teilnehmer zustande, der nach §2 der ATB zur Teilnahme am Programm berechtigt ist (nachfolgend “Kunde” oder “Sie”).
(3) Durch das Programm können die Kunden für jeden Einkauf und andere Interaktionen, wie z.B. durch eine Anmeldung zum Newsletter, mit dem Anbieter, Bonuspunkte/ “Beans”, (nachfolgend “Punkte”) sammeln und diese gegen Wertgutscheine und andere Vorteile einlösen.
(4) Hingegen ist es ausgeschlossen, durch das Einlösen von Wertgutscheinen und Dienstleistungen Punkte zu erhalten.
(5) Sollten Sie sich entscheiden, Ihre gesammelten Punkte für Geschenke bzw. Gratisartikel einzulösen, erfolgt der Versand der Geschenke bzw. Gratisartikel ausschließlich an Postadressen, die sich innerhalb von Deutschland und Österreich befinden.
(6) Diese Teilnahmebedingungen können Sie jederzeit auf der Webseite des Anbieters, in der roastmarket App oder über einen Link abrufen, welcher sich in der E-Mail befindet, die im Zusammenhang mit dem Programm verschickt wird. Über diesen Link sind die Teilnahmebedingungen für den Kunden bis zur Beendigung der Teilnahme am Programm verfügbar.
2. Zur Teilnahme berechtigter Personenkreis
(1) Die Teilnahme an dem Programm ist kostenlos. Zur Teilnahme an dem Programm sind natürliche Personen berechtigt, die über die Website roastmarket.de, roastmarket.at, roastmarket.nl oder in der roastmarket App an dem Bonusprogramm des Anbieters teilnehmen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme am roastmarket Coffee Club.
(3) Das roastmarket Coffee Club ist auf eine Teilnahme pro Person, pro E-Mail-Adresse (gleicher Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse) beschränkt. Es ist unzulässig, wenn eine Person mehrere Konten zur Teilnahme am roastmarket Coffee Club errichtet.
(4) Sofern sachliche Gründe vorliegen, kann die Roast Market GmbH die Teilnahme von Personen ablehnen.
3. Sammeln und Einlösen von Punkten(1) Eine Teilnahme an dem Programm ist möglich, indem die zur Durchführung des Programms erforderlichen Felder [E-Mail-Adresse] im Online-Formular ausgefüllt werden und die Teilnahme bestätigt wird.
Zu den Programmvorteilen des roastmarket coffee clubs gehören Wertgutscheine und sonstige Vorteile, die nur per E-Mail oder auf www.roastmarket.de/coffeeclub oder www.roastmarket.at/coffeeclub an den Kunden kommuniziert werden.
(2) Die Teilnahme am roastmarket coffee club erfordert die Einwilligung des Kunden zum Erhalt von E-Mails, welche im Rahmen des Anmeldeprozesses abgefragt und eingeholt wird. Ein späterer Widerruf der Email-Kommunikation ist unbeschadet der Teilnahme am roastmarket coffee club möglich. Dies hat lediglich Auswirkungen auf den Erhalt von zusätzlichen Informationen bezüglich des Punktestands, Gültigkeit der Punkte oder Sonderaktionen. Der roastmarket coffee club kann uneingeschränkt weiter genutzt werden.
(3)Für jeden qualifizierten Einkauf auf roastmarket.de, roastmarket.at oder in der roastmarket App werden dem Mitglied Beans gutgeschrieben. Der Standard-Faktor beträgt 2 Beans je 1,00 € tatsächlich gezahltem Umsatz (abzüglich von Retouren, Rabatten, Versandkosten und dem durch Wertgutscheine beglichenen Betrag).
(4)Punkte werden nur für jeden vollen Euro Warenwert berechnet. Wird beispielsweise ein Produkt erworben, dessen Preis mit 9,99 Euro gekennzeichnet ist, erhält der Kunde insgesamt achtzehn (18) Punkte gutgeschrieben.
(5)Ausgenommen von der Bean-Vergabe sind Käufe von Produkten aus der Kategorie „Kaffeemaschinen“, Dienstleistungen (Services) sowie der Kauf von Geschenkgutscheinen. Bei Einkäufen, die teilweise oder vollständig mit Wertgutscheinen bezahlt werden, werden für den durch den Gutschein beglichenen Teilbetrag keine Beans gutgeschrieben.
(6) roastmarket behält sich vor, im Rahmen gesondert kommunizierter Sonderaktionen (z. B. zeitlich begrenzte Aktionszeiträume wie Black Friday) vorübergehend von den allgemeinen Ausschlussregeln abzuweichen und auch auf den Kauf von Kaffeemaschinen Beans in variabler Höhe zu vergeben.
(7) Auf Versandgebühren erhält der Teilnehmende keine Punkte.
(8) Im Anschluss an den Kauf einer Ware werden die erlangten Punkte als “vorgemerkte” bzw. ausstehend im Kundenkonto angezeigt. Nach 28 Tagen und ohne Retoure des erworbenen Produkts, werden diese in "verfügbare" Punkte umgewandelt und können in Form von Wertgutscheinen eingelöst werden.
(9) Die gesammelten Punkte verfallen 12 Monate nach dem zugrunde liegenden Kauf und werden gelöscht, sofern zuvor keine Einlösung gegen einen Wertgutschein oder sonstige Vorteile stattgefunden hat.
(10) Die Wertgutscheine, die gegen gesammelte Punkte eingelöst wurden, sind nach den Gutscheinbedingungen der jeweiligen Länder-URL einlösbar. Diese finden Sie entweder in unseren länderspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der jeweiligen Produktseite.
(11) Darüber hinaus ist nur ein Wertgutschein pro Bestellung und pro Kunde anwendbar.
(12) Punkte, Prämien, Wertgutscheine, Geschenke und andere Vorteile können nicht auf eine andere Person übertragen oder in bar ausgezahlt werden.
4. Status-Modell
(1) Der Coffee Club beinhaltet ein Status-Modell mit vier Stufen: Coffee Explorer, Coffee Lover, Coffee Expert und Coffee VIP.
(2) Die Einstufung erfolgt automatisch auf Basis der in den jeweils vorangegangenen 12 Monaten gesammelten Beans. Erreicht das Mitglied eine der folgenden Schwellen, wird der entsprechende Status für die darauffolgenden 12 Monate aktiviert:
- Ab 201 Beans: Status „Coffee Lover“
- Ab 601 Beans: Status „Coffee Expert“
- Ab 1.001 Beans: Status „Coffee VIP“
(3) Die mit dem jeweiligen Status verbundenen Vorteile ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website von roastmarket. roastmarket kann die Statusvorteile aus sachlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Die berechtigten Interessen der Mitglieder werden hierbei angemessen berücksichtigt. Bereits erworbene Ansprüche und bereits gewährte Vorteile bleiben unberührt.
5. Haftungsbeschränkung(1) Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir unbeschränkt.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 – ausgeschlossen.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Änderungen und Einstellung des Bonusprogramms
(1) Wir behalten uns vor, diese ATB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
- a) dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den ATB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
- b) durch die Änderungen nicht die wesentlichen Vertragseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von uns geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
(2) Über derartige Änderungen werden wir Sie mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sie können den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie keine Ablehnung vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt haben. Auf diese Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen.
(3) Lehnen Sie die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Vertragsverbindung außerordentlich zu beenden. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht werden wir Sie im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(4) Der Anbieter behält es sich vor, unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist das Programm - sofern kein wichtiger Grund vorliegt - und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden einzustellen. Sollte eine entsprechende Einstellung erfolgen, ist der Kunde berechtigt, sämtliche gesammelten Punkte, die als “verfügbar” angezeigt werden, noch innerhalb eines Zeitraums von einem (1) Monat nach Einstellung des roastmarket Coffee Clubs einzulösen. Das gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. Im Anschluss der Frist von einem (1) Monat verfallen die Punkte und können nicht mehr eingelöst werden.
7. Laufzeit und Beendigung des Programms
(1) Die Roast Market GmbH und der Kunde schließen den Vertrag über den roastmarket Coffee Club auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über www.roastmarket.de/coffeeclub oder www.roastmarket.at/coffeeclub kündigen. Dies hat zur Folge, dass alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angesammelten Punkte, sowohl “verfügbar” als auch “vorgemerkte”, mit Wirksamwerden der Kündigung unwiderruflich gelöscht werden. Daraufhin erhält der Kunde keine E-Mail-Kommunikation im Zusammenhang mit dem roastmarket Coffee Club mehr.
(3) Der Anbieter kann den vorliegenden Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Kunde den roastmarket Coffee Club missbräuchlich nutzt.
(4) Sollte der Anbieter den Vertrag kündigen, ist der Kunde berechtigt, die gesammelten Punkte noch innerhalb eines Zeitraums von einem (1) Monat ab Wirksamwerden der Kündigung einzulösen, außer es liegt eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Im Anschluss hieran verfallen die Punkte und werden gelöscht.
(5) Wenn der Anbieter bemerkt, dass dieselbe Person entgegen §2 Abs. 3 mehrere Kundenkonten Mitgliedschaften besitzt, behält sich der Anbieter das Recht vor, alle Daten des Kunden in einem Konto zusammenzufassen und die zusätzlichen Konten zu deaktivieren. Punkte und andere Vorteile aus den verschiedenen Konten werden unter Ermessen des Anbieters unter Umständen gelöscht.
8. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Klausel treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
roastmarket Coffee Club PLUS
Der nachfolgende Abschnitt regelt die besonderen Bedingungen für die Teilnahme am entgeltpflichtigen roastmarket Coffee Club PLUS. Soweit die nachfolgenden Bedingungen von den ATB unter Abschnitt I. abweichen oder ihnen widersprechen, gelten diese besonderen Bedingungen vorrangig. Soweit sich in diesem Abschnitt II. keine entsprechende Regelung findet, sind die Regelungen unter Abschnitt I. als allgemeine Bedingungen entsprechend auf die Teilnahme am roastmarket Coffee Club PLUS anzuwenden.
1. Vertragsgegenstand, räumlicher Anwendungsbereich(1) Gegenstand dieser Besonderen Teilnahmebedingungen (nachfolgend “BTB”) ist die Teilnahme an dem Bonusprogramm roastmarket Coffee Club PLUS (nachfolgend „PLUS-Programm“).
(2) Der Vertrag über die Teilnahme an dem PLUS-Programm kommt zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande, der nach § 2 der BTB zur Teilnahme am PLUS-Programm berechtigt ist.
(3) Durch das PLUS-Programm können sich die Kunden gegen ein Entgelt weitere Vorteile im Rahmen ihrer Teilnahme am roastmarket Coffee Club sichern.
(4) Das PLUS-Programm gilt ausschließlich in Deutschland.
2. Zur Teilnahme berechtigter PersonenkreisZur Teilnahme an dem PLUS-Programm sind ausschließlich Kunden berechtigt, • die bereits aktiv am roastmarket Coffee Club teilnehmen (vgl. § 2 (1) der ATB) und • in Deutschland ansässig sind.
3. PLUS-Vorteile gegen Entgelt, zeitlicher AnwendungsbereichEine Teilnahme an dem PLUS-Programm ist für die Dauer von einem (1) Jahr gegen die Zahlung des aktuell gültigen Entgelts möglich. Zu den Vorteilen des PLUS-Programms, gehören insbesondere
• der PLUS-Kundensupport, der im Vergleich zum übrigen Kundensupport prioritär und schneller bearbeitet wird, sowie• die kostenlose Lieferung aller Produkte im Online-Shop, die keine Speditionsware sind. Für Speditionsware gelten die allgemein gültigen Versandkosten des Anbieters.
Alle weiteren PLUS-Programmvorteile sowie die Höhe des aktuell gültigen Entgelts sind auf www.roastmarket.de/coffeeclub einsehbar.
4. Laufzeit und Beendigung des PLUS-Programms
(1) Der Anbieter und der Kunde schließen den Vertrag über das PLUS-Programm für die Dauer von einem (1) Jahr. Nach Ablauf des Jahres wird die Teilnahme am PLUS-Programm automatisch beendet.
(2) Dem Kunde steht es frei, nach Ablauf des Jahres erneut am PLUS-Programm teilzunehmen, indem das Entgelt für das PLUS-Programm (vgl. § 3) für ein weiteres Jahr gezahlt wird.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Anbieter ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Kunde den roastmarket Coffee Club missbräuchlich nutzt.
(4) Die Beendigung des PLUS-Programms hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme des Kunden am roastmarket Coffee Club.